A. Regelungen güktig für alle Transporte (mit Ausnahme von Inlandstransporten in Polen)
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| Westeuropa | Zentral/- und Südeuropa | Süd-Ost-Europa | Rest |
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| EU: Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Republik Irland
Nicht-EU: Vereinigtes Königreich, Schweiz | EU: Portugal, Spanien, Andorra, Italien, Deutschland, Österreich, Schweden, Finnland, Dänemark
Nicht-EU: - | EU: Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen und Griechenland
Nicht-EU: Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Albanien, Mazedonien, Ukraine, Moldawien, Georgien, Armenien und Aserbaidschan | Nicht-EU: Türkei |
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Regelung zu Wartezeit/Standgeld und Verspätung des Frachtführers | |||||
Wartezeit/Standgeld* | Entgeltlose Wartezeit | 2 | 2 Stunden | 6 Stunden | 48 |
Abrechnungsintervalle für Standgeld | 60 | 60 | 60 Min. | 1 Tag | |
Standgeld pro Stunde | 45 EUR | 35 EUR | 20 EUR | - | |
Tageshöchstsatz für Standgeld** | 360 EUR | 280 EUR
| 200 EUR | 150 EUR Trockenfracht, 200 EUR Kühlfracht | |
Anmerkungen | An Sonntagen wird Standgeld nur bei Kühltransporten gezahlt. An Feiertagen wird kein Standgeld gezahlt. ** Ein Tag entspricht einer Dauer von 24 Stunden nach Beginn der Wartezeit.
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Verspätung des Frachtführers bei der Übernahme | Entschädigung | 45 EUR/Stunde, max. 50% der Frachtkosten | 35 EUR/Stunde, max. 50% der Frachtkosten | 20 EUR/Stunde, max. 50% der Frachtkosten | 200 EUR/Tag, max. 200 EUR |
Anmerkungen | Der Frachtführer ist verpflichtet, sennder/ESTproaktiv und rechtzeitig über alle Verspätungen zu informieren. Rechtzeitig bedeutet, dass die Mitteilung erfolgen muss, sobald er in der Lage ist, eine mögliche Verspätung zu erkennen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von einer eventuellen Aktivierung eines GPS-Ortungssignals durch den Frachtführer. | ||||
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Zusätzliche Regelungen | |||||
Zusätzlicher Halt | Wenn der Frachtführer an mehr Orten anhalten muss, als im ursprünglichen Transportauftrag mitgeteilt wurde | 50 EUR /zusätzlicher Halt | |||
Mehrkilometer | Wenn ein Frachtführer bei der Ankunft an der Adresse des Absenders oder des Empfängers einen anderen Ort anfahren muss, kann eine Gebühr für den verlorenen Kraftstoff und die verlorene Zeit erhoben werden, wenn die zusätzlichen Kilometer mehr als 20 Kilometer betragen. | 1 EUR / Mehrkilometer | 1,20 EUR / Mehrkilometer | ||
Zusätzliche Leistungen | Wenn der Frachtführer zusätzliche Service erbringen soll, die nicht bereits von den Frachtkosten gedeckt sind, vereinbaren die Parteien eine entsprechende Vergütung/Entschädigung |
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*Für das Be- und Entladen in Spanien: Die Wartezeiten und Standgeldgebühren unterliegen den geltenden lokalen Rechtsvorschriften.
B. Regelung zu Inlandstransporten in Polen
Richtlinien zu Wartezeiten und Verspätungen bei Transportunternehmen | ||
Wartezeit/Ausfallzeit | Kostenlose Wartezeit für Be- und Entladen | 24 Std. |
Wartegebühr pro volle Stunde | 25 PLN | |
Tägliches Höchstlimit für die Wartegebühr | 500 PLN | |
Wartezeit/Ausfallzeit – Ablauf | Um einen Anspruch auf Wartezeit geltend zu machen, ist der Beförderer verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen: 1. über die Nichteinhaltung des Zeitfensters, 2. unmittelbar vor Ablauf der kostenlosen Wartezeit, 3. mit einer abschließenden Aufforderung und einem Nachweis der Verspätung spätestens 24 Stunden nach Abschluss des Auftrags. | |
Verspätung des Beförderers | Gebühr | Dem Spediteur werden für jede Stunde Verspätung beim Be- und/oder Entladen 95 PLN pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt. |
Verspätung des Spediteurs – Ablauf | Der Spediteur ist verpflichtet, den Kunden rechtzeitig und proaktiv über etwaige Verzögerungen zu informieren. Rechtzeitig bedeutet, dass die Mitteilung erfolgen muss, sobald er mögliche Verzögerungen erkennen kann. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der möglichen Aktivierung des GPS-Ortungssignals durch den Spediteur. | |
Stornierungsbedingungen | ||
Stornierung durch den Spediteur | Weniger als 24 Stunden zwischen der vereinbarten Abholzeit und der Stornierung | <24 STUNDEN | Der Beförderer übernimmt die Differenzkosten für die Bereitstellung eines anderen (Ersatz-)Fahrzeugs. Der Beförderer hat das Recht, den Auftrag bis spätestens 15 Minuten nach Auftragseingang zu stornieren. |
Stornierung durch sennder/EST | Mehr als 12 Stunden zwischen der vereinbarten Abholzeit und der Stornierung | >12 STUNDEN | 0 % |
Weniger als 12 Stunden zwischen der vereinbarten Abholzeit und der Stornierung | <12 STUNDEN | 10 %, max. 100 PLN | |
Innerhalb von 30 Minuten nach Versand der Bestätigungs-E-Mail | 0 | |